FÜHRERSCHEIN / BEFÄHIGUNGSNACHWEIS
FÜR
Radlader Schein / Bagger Schein
Gabelstapler-Führerschein ( BGVD 27 )
Hubarbeitsbühnenführer ( BGR 500 )
Hallen-Ladekranführer ( BGVD 6 )
Auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung ( 2002 ) besteht die Verpflichtung nur befähigtes bzw. unterwiesenes Personal mit der Benutzung der jeweiligen selbstfahrenden mobilen Arbeitsmittel zu beauftragen. Diese Befähigung muss im Einzelfall schriftlich nachweisbar sein.
Hierzu bieten wir Ihnen eine Ausbildung zur Erlangung oben gen. Befähigungsnachweise an.
TERMINE und PREISE: